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Regulatorischer Konflikt um Teslas FSD (Supervised) in der EU – Tempolimits, UN-Regelung Nr. 171 und der Weg zur EU-Typgenehmigung

2. Oktober 2026 by Redaktion

Der europäische Rechtsstreit um Teslas Fahrerassistenzsystem Full Self-Driving (Supervised) dreht sich um zentrale Fragen der Verkehrssicherheit, der Einhaltung von Tempolimits und der Ausgestaltung von EU-Typgenehmigungsverfahren. Der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) wirft dem System vor, gegen die UN-Regelung Nr. 171 für Driver Control Assistance Systems (DCAS) zu verstoßen, während die niederländische Zulassungsbehörde RDW bereits eine vorläufige nationale Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt hat. Für eine EU-weite Anerkennung ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit im Technischen Ausschuss für Kraftfahrzeuge (TCMV) nötig, deren Ausgang vor der Abstimmung im Dezember unklar bleibt.

Inhaltsverzeichnis

  • UN-Regelung Nr. 171 und die Kritik des ETSC
    • Speed Offset – bis zu 50 % Tempolimitüberschreitung
    • Contextual Max Speed – Risiken durch Umfeldinformationen
  • Nationale Ausnahmegenehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858
    • Umfang der vorläufigen Genehmigung
  • Voraussetzungen für eine EU-weite Gültigkeit
  • Positionierung Deutschlands und Prüfung durch KBA und BMDV
  • Risiken und Gegenargumente
  • FAQ – häufige Fragen zur Zulassung
  • Fazit

UN-Regelung Nr. 171 und die Kritik des ETSC

Die UN-Regelung Nr. 171 definiert verbindliche Sicherheitsanforderungen für Fahrer-Kontroll-Assistenzsysteme (DCAS) und verbietet ausdrücklich, dass ein Assistenzsystem die maximale Geschwindigkeit automatisch über das erkannte Tempolimit hinaus einstellt. Der ETSC kritisiert insbesondere zwei Funktionen von Teslas FSD (Supervised):

Speed Offset – bis zu 50 % Tempolimitüberschreitung

  • Erlaubt dem Fahrer, einen dauerhaften Aufschlag von bis zu 50 % auf das vom System erkannte Tempolimit einzustellen (z. B. aus 50 km/h werden 75 km/h).
  • Der ETSC sieht darin einen klaren Verstoß gegen UN-Regelung Nr. 171, da die Funktion eine Voreinstellung ermöglicht, die über dem zulässigen Höchstwert liegt.
  • Tesla hat für diese Funktion bei der RDW keine formelle Ausnahme beantragt und klassifiziert sie als fahrerverantwortete Tempomat-Einstellung.

Contextual Max Speed – Risiken durch Umfeldinformationen

  • Die Funktion berücksichtigt die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, um die eigene Zielgeschwindigkeit zu bestimmen.
  • Der ETSC warnt, dass das System bei zu schnellen Mitfahrern ebenfalls höhere Geschwindigkeiten ableiten könnte, was die Einhaltung gesetzlicher Tempolimits gefährdet.

Durch die Beanstandung des ETSC wird die UN-Regelung Nr. 171 als rechtlicher Kernkonflikt zwischen automatisierter Regeltreue und Fahrerverantwortung hervorgehoben.

Nationale Ausnahmegenehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858

Die niederländische Fahrzeug- und Zulassungsbehörde RDW hat im April 2026 Teslas FSD (Supervised) im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 vorläufig genehmigt. Dieses Verfahren erlaubt die Einführung neuer Technologien, die nicht vollständig ins bestehende Regelwerk passen, sofern ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachgewiesen wird.

Umfang der vorläufigen Genehmigung

  • Bis Mitte Juni 2026 waren rund 40.000 Fahrzeuge mit FSD (Supervised) in den Niederlanden unterwegs.
  • Die Fahrzeuge legten insgesamt 24 Millionen Kilometer zurück, ohne von der RDW als relevante Zwischenfälle eingestuft zu werden.
  • Weitere Mitgliedstaaten – Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Litauen und Slowenien – haben die vorläufige Genehmigung übernommen.

Voraussetzungen für eine EU-weite Gültigkeit

Für die Ausweitung der nationalen Ausnahmegenehmigung auf die gesamte EU ist ein Beschluss des Technischen Ausschusses für Kraftfahrzeuge (TCMV) erforderlich. Der Beschluss muss die Kriterien einer qualifizierten Mehrheit erfüllen:

  • Mindestens 55 % der Mitgliedstaaten (mindestens 15 Länder) müssen zustimmen.
  • Diese Länder müssen zusammen mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.
  • Derzeit repräsentieren die sieben bisher beigetretenen Staaten nur etwa 12 % der für die qualifizierte Mehrheit erforderlichen Stimmen.
  • Deutschland, mit einem Stimmgewicht von 18,6 % der EU-Bevölkerung, ist ein entscheidender Faktor für das Erreichen der Hürde.

Ohne die Unterstützung großer Märkte wie Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien ist die Erreichung der qualifizierten Mehrheit praktisch ausgeschlossen.

Positionierung Deutschlands und Prüfung durch KBA und BMDV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfen seit Sommer 2026 die niederländischen Zulassungsunterlagen und eigene Testdaten eines Tesla-Versuchsträgers. Das Ministerium formulierte drei zentrale Vorbehalte:

  • Die Möglichkeit der automatisierten Geschwindigkeitsüberschreitung (Speed Offset).
  • Potenzielle Sicherheitsrisiken im dichten Stadtverkehr.
  • Die strikte Fahrerhaftung, da das System formal ein Level-2-Assistenzsystem bleibt.

Deutschlands Gewicht von 18,6 % bei der qualifizierten Mehrheit macht die nationale Haltung zu einem Schlüsselfaktor für das Ergebnis der Dezember-Abstimmung.

Risiken und Gegenargumente

Experten weisen auf mehrere Risiken hin, die mit einer Genehmigung der umstrittenen Funktionen verbunden sind:

  • Verwässerung bestehender Sicherheitsstandards: Automatisierte Tempolimit-Überschreitungen könnten andere Hersteller zu ähnlichen Ausnahmen verleiten und das EU-Ziel „Vision Zero“ gefährden.
  • Überlastung des Fahrers bei SAE Level 2: Obwohl das System Level 2 bleibt und die Haftung beim Fahrer liegt, kann die komplexe Stadtmanövrierfähigkeit zu Automation Complacency führen.
  • Fehlende EU-weite Unfall- und Sicherheitsdatenbank: Der ETSC bemängelt das Fehlen einer Institution, die Unfälle mit Fahrerassistenz- und automatisierten Fahrsystemen systematisch erfasst – im Gegensatz zu US-Behörden wie NTSB und NHTSA.

FAQ – häufige Fragen zur Zulassung

  • Was unterscheidet FSD (Supervised) rechtlich von Systemen wie Mercedes Drive Pilot?
    Mercedes Drive Pilot ist ein Level-3-System, bei dem der Hersteller unter definierten Bedingungen die rechtliche Verantwortung übernimmt. Teslas FSD (Supervised) ist ein Level-2-System; der Fahrer muss das System permanent überwachen und haftet zu 100 % für Verstöße und Unfälle.
  • Was geschieht, wenn der EU-Ausschuss TCMV im Dezember gegen die Ausnahmegenehmigung stimmt?
    Der Antrag auf EU-weite Genehmigung nach Artikel 39 verfällt, die von der RDW erteilte vorläufige Typgenehmigung erlischt nach Ablauf der gesetzlichen Frist, und die Anerkennung in den übrigen Übernehmerstaaten erlischt ebenfalls.
  • Warum verweist der ETSC explizit auf UN-Regelung Nr. 171?
    Die UN-Regelung Nr. 171 legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für DCAS fest und verbietet Systemen, die Höchstgeschwindigkeit automatisch über das offiziell erkannte Verkehrszeichen hinaus einzustellen.

Fazit

Der Konflikt um Teslas FSD (Supervised) illustriert die Spannungsfelder zwischen technologischem Fortschritt, internationaler Normsetzung und europäischer Gesetzgebung. Während die niederländische RDW bereits eine vorläufige Genehmigung erteilt hat, stehen die UN-Regelung Nr. 171 und die strengen Vorgaben des ETSC im Mittelpunkt der Debatte. Die qualifizierte Mehrheit im TCMV, deren Erreichen stark von der Position Deutschlands abhängt, entscheidet letztlich über die EU-weite Zulassung. Sollte die Mehrheit nicht erreicht werden, verliert die vorläufige Genehmigung ihre Gültigkeit, was weitreichende Folgen für Teslas Markteintritt in Europa haben könnte. Die anstehenden Diskussionen im Dezember werden daher nicht nur über ein einzelnes Assistenzsystem, sondern über die künftige Ausgestaltung von Fahrassistenz und automatisiertem Fahren in der Europäischen Union entscheiden.

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